incl. Antwort vom „Gericht“ und die Gegenantwort von Hartmut!
LG Andy
Unwahre, Tatsachen verdrehende, emotional empfundene Behauptung von Frau Silke (?) Schneider
Fehlende, richterliche Neutralität – siehe auch Artikel 97 des, sofern noch geltenden GG FÜR die BRD
Nicht gesetzkonformes Handeln zugunsten einer firmierten berufsnahen Dienststelle der Stadtverwaltung Forchheim
Fehlendes, zwingend gebotenes Einführungsgesetz (seit 2007 – geltende Bereinigungsgesetze), fehlendes Inkraftreten des OWiG (§ 135), fehlender und ebenfalls das Fehlen des zwingend gebotenem räumlichen Geltungsbereiches – Quellennachweis: Handbuch der Rechtsförmlichkeit und OWiG
Unrechtmäßige Kosten für einen ohnehin nichtigen Verwaltungsakt
Aufrechthaltung bisheriger Korrespondenz, vor allem der Korrespondenz, die ich mit der ignoroanten und geradezu arroganten, dem Höflichkeitsgebot für Beamte widersprechenden, willfährig vorgehenden Dienststelle der Stadtverwaltung in Forchheim
Dass ich am 06.09.16 in die Notfallaufnahme des BWK Ulm eingewiesen wurde, hatte ich Ihnen bereits mitgeteilt. Am Montag, 19.09.16 wurde ich entlassen und wandte mich, den ärzrlichen Ratschlägen folgend an meine Hausärztin. Diese überwies mich umgehend an eine renomierte, onkologische Praxis in Ulm, bei der ich am Mi, 21.09.16 vorstellig wurde und mir der bisherige ärztliche Verdacht eines aggressiven, fortgeschrittenen Magenkrebses im fortgeschrittenen Stadium, der u.a. auch auf die Bauchspeicheldrüse und ein Gefäss strahlt, vom mich behandelnden Onkologen bestätigt.
Am Sonntag, 25.09.16 muss ich erneut ins BWK Ulm und werde am Montag, 26.09.16 operativ einen sog. Port für die anstehende, ca. 6 monatige Chemotherapie eingesetzt bekommen. Voraussichtlicher Klinikaufenthalt ca. 2 – 3 Tage. Dann beginnt der wohl härteste Kampf meines Lebens, welchen ich gem. meinem Vornamen „Hartmut“ führen werde.
Wenn sich damit auch die Prioritäten bei mir verschieben, so werde ich meinen Kampf gegen die Gängelungen, Drohungen, Einschüchterungen, Willfährigkeiten, Rechtsbeugungungen, Täuschungen im Rechtsverkehr, Schikanen und von den nicht legitimierten Politis sowie der politisch weisungsgebundenen Justiz, welche sich ihr, bei der Bevölkerung zunehmend negatives Image seit 1933 bis heute selbst zu zuschreiben hat, bis ans Ende meiner mir gegebenen irdischen Tage weiterführen- und zwar im „Jetzt erst recht“, ggf. unverblümter und mit noch klareren Worten als bisher!
Somit konnte ich den Nicht von amtswegen zugestellten „Gelben Brief“ des AG Forchheim, der ebenfalls juristische Formfehler erkennen läßt erst am 20.09.16 öffnen und mit erschauerndem Grauen lesen. Aufgrund meiner derzeitigen physischen Schwäche bin ich auch erst heute einigermaßen in der Lage darauf zu antworten und zu reagieren.
Dieses nur zur freiwilligen Info, ohne damit meine Leidensgeschichte in den Vordergrund zu stellen oder irgendwelches, von mir ohnehin abgelehntes Mitleid oder Mitgefühl der sog. Richterin oder der hiermit ebenfalls angeschriebenen Instanzen und Disziplinarvorgesetzten von Silke (?) Schneider einzuwinzeln.
Was hat das mit der gesetzwidrigen OWiG Sache zu tun? – Ebenso rein gar nichts, wie die Bemerkung von Frau Schneider, dass ich meine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan habe.
Weiter vorweggeschickt: Ich verfolge keine Ideologien und gehöre keiner politischen Partei an. Ich beziehe mich ausschließlich auf die vorHERRSCHENDE Gesetzeslage.
Bezugnehmend auf den, nach den immer noch geltenden Besatzungsstatuten für die BRD oder „Germany“(?), die vom jüngst verstorbenenen und nicht legitimierten (siehe nicht geltendes Wahl- und Parteiengesetz sowie Urteil des BVerfG (ohne Verfassung) vom 25.07.2012) Hans-Dietrich Genscher, der anstatt der BRD auf Geheiss des ehemaligen US Außenministers James Baker die Eintragung bei der UN zuerst in NGO of F.R. OF Germany und dann in „Germany“ dürfte der uns höchst gegebene Rechtskreis das GG von 1949 sein (?). Dokumente, die meine Ausfertigungen beweisen, kann ich gem. meinem jeweiligen angepassten Gesundheitszustandes jederzeit liefern.
Danach ist der, uns Deutschen höchst gegebene Rechtsbehelf der Artikel 20 (4) des für diese BRD gegebenen Grundgesetzes, auf den ich mich u.a. beziehe. Ferner beziehe ich mich auf das uns zustehende Recht, welches das BVerfG per Urteil uns Menschen in dieser BRD bescheinigt hat. —>
http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-284413_Meinungsfreiheit-schuetzt-auch-emotionalisierte-Aeusserungen.news22544.htm
Hier verweise ich auch auf die Grundsätze 1 – 5:
Einführung in das Recht
1. Beschlüsse bedürfen der richterlichen Unterschrift. Fehlt sie, liegt lediglich ein „Scheinbeschluss“ vor.
Die firmierte Bußgeldstelle in Forchheim forderte zuerst von meiner Frau, dann von mir ein von uns als rechtswidriges Angebot erkanntes, gesetzwidriges OWi Bußgeld. Dafür auch noch gesetzwidrige Kosten zu fordern, ist gelinde gesagt eine unglaubliche Dreistigkeit. Siehe dazu auch VwVfG §§ 43 – 50.
Einen Rechtsbehelf braucht es deswegen auch nicht einzulegen. Würde ich in diese, mir gestellte Falle [juristischer Finesse (Täuschung)] tappen, wäre ich der richterlichen Entscheidung ausgeliefert.
Bei der jetzigen, von mir nicht angeforderten Ausfertigung mit zudem offenkundigen, juristischen Formfehlern sehe ich die richterliche Neutralität von Frau Schneider, sofern sie denn Berufsrichterin ist, verletzt. Ob Frau Schneider, mit ihrer fehlenden, richterlich gebotenen Neutralität und ihrer berufsnahestehenden Entscheidung versucht ggf. unrechtmäßige Provisionen für die berufsnahestehenden Bediensteten der Fa. Bußgeldstelle Forchheim zu generieren, weiß ich nicht. Doch das Verhalten von Frau Schneider gibt mir Anlass zu dieser Annahme.
M.E. werden durch solche Handlungen, der noch vielleicht letzte Rest an vorhandener freiheitlicher, demokratischer Grundordnung zersetzt. Wenn dagegen von höheren Stellen nichts unternommen wird, dann braucht sich die Justiz nicht zu wundern, wenn eine wachsende kritische Bevölkerungsschicht kein Vertrauen mehr zu der Gerichtsbarkeit hat, selbst auch dann nicht, wenn diese nur noch eine Handelsgerichtsbarkeit ist.
Vom Recht Beweisanträge zu stellen, mache ich nachfolgend Gebrauch und fordere hiermit die gegebene Aufklärungspflicht der Richterschaft ein. Aufgrund meines Gesundheitszustandes erstmal nur diese 5 Beweisanträge, mit dem Vorbehalt bei Bedarf und bei geeigneter gesundheitlicher Verfassung weitere Beweisanträge nachzureichen
Beweisantrag 1:
Auf welcher gesetzlichen Grundlage, von welchem legitimierten Gesetzgeber basiert die mir zugesandte Ausfertigung über den „Beschluss“ vom 14.09.16 der sog. Richterin Silke (?) Schneider. Wo ist der Nachweis, dass ich eine solche Ausfertigung beantragt habe?
Siehe hierzu auch:
§ 317 ZPO Urteilszustellung und -ausfertigung – dejure.org
http://www.widerstand-ist-recht.de/sonstiges/ausfertigung.pdf
Hierzu fordere ich Frau Schneider auf, Stellung zu nehmen, warum das AG Forchheim sich nicht an diese Vorgaben hält —>
a: Die Bereinigungsgesetze gelten. Im Bereinigungsgesetz von 2007 wurde das zwingend geotene Einführungsgesetz für das OWiG aufgehoben. Quelle: Handbuch der Rechtsförmlichkeiten.
b: Im GG wurde der Artikel 23 „Geltungsbereich“ aufgehoben. Wo hat das OWiG seinen zwingend gebotenen Geltungsbereich?
c: OWiG § 135 „Inkrafttreten“ aber kein Datum. Wo und wann?
Beweisantrag 4:
Handelt die sog. Richterin Schneider aus Unkenntnis – oder – was noch wesentlich schlimmer wäre aus einer Gesinnungshaltung, wenn sie verbotene und aufgehobene nationalsozialistische Gesetze anwendet?
BRD, Bundesgesetzblatt Teil I, Art. 56, (319-10):
Die Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich unzulässig, weil das Gesetz über die Zwangsvollstreckung aufgehoben wurde. (BGBl. 2006, Seite 875, Teil I, Nr. 18 vom 24.04.2006). Artikel 56 (310-10)
Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung:
Die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-10, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 7 Abs. 17 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird aufgehoben.
1. BRD, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/4741 vom 21.03.2007 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/4741 Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung vom 26.05.1933 RGBl I 1933, 302
Laut Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16. IX. 1963 Art. 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden.
„Niemand darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen“. die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung ist eine Menschenrechtsverletzung.
Die Erzwingungshaft in der Bundesrepublik für Deutschland fußt auf altem NS-Gesetz und verstößt somit nach § 138 ZPO (vgl. Wahrheitspflicht) i. V. mit § 291 ZPO (vgl. Offenkundigkeiten) i. V. mit § 138 StGB (vgl. Anzeigepflicht) gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik in Deutschland und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen (Verstoß gg. GG Art. 139/Analog).
Vorschrift: BGH NJW 83, 2241 (vgl. BAT § 14, BGB §§ 839, 840 in Folge mit BGB §§ 823, 826, 830).
Von Volljuristen und aus dem BeurkG weiß ich, dass Urteile und Beschlüsse wie Urkunden zu behandeln sind. Ohne Unterschrift und ohne ein unbeschädigtes Dienstsiegel sind diese unwirksam.
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StPO § 275, § 338 Nr. 7 – Unterschrift durch Richter nicht ersetzbar
Beweisantrag 6:
Wie immer behalte ich mir Veröffentlichungen mit Namensnennungen vor.
Auf die gewohnt übliche, der Höflichkeit geschuldeten Grußformel für Frau Schneider und die Bediensteten der Bussgeldstelle Forchheim verzichte ich. Alle anderen grüße ich freundlich.
Hartmut Joerger
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(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Die, sich nicht legitimierende, sog. Richterin Silke (?) Schneider, die sich weder nach richterlicher Vorgabe neutral und unparteiisch verhält, noch den unter den Besatzungsstatuten bestehenden, geltenden Rechtskreis des GG FÜR die BRD anzuerkennen scheint und diesen auch nicht praktiziert, die Höflichkeitsgebote für „Ehrenberufler“ nicht wahrnimmt, Geschriebene Worte nach ihrem Ermessen, ihrer Auslegung und ihres Dafürhalten verdreht fordere ich ebenso, wie ihre Disziplinarvorgesetzten auf, meine gestellten Beweisanträge pflichtgemäß zu bearbeiten und mir den legitimierten Gesetzgeber zu benennen.
Sollte dies nicht zeitnah binnen der nächsten 3 Wochen erfolgen, dann scheint es so, dass Frau Schneider offensichtlich mit der ihr übertragenen Dienstpflicht völlig überfordert ist und umgehend „amtsenthoben“ werden muss.
Zum Schluss noch einmal der abermaliger Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung:
Die mitgeschickte Rechtsmittelbelehrung greift nicht, da sie mit dem eigentlichen Verfahren ebenso wenig zu tun hat, wie das betriebene Procedere von Frau Schneider und den Bediensteten der Stadtverwaltung Forchheim.
Auf die sonst übliche und gebotene Höflichkeit einer Grußformel verzichte ich. Nicht jedoch auf den Vorbehalt, dieses betriebene, Steuergeld verschwendende Procedere, mit Namensnennung zu publizieren.
Hartmut Joerger
Ihnen wird mitgeteilt, dass Ihr E-Mail hier nicht berücksichtigt werden kann. Bei einer formellen Eingabe an das Gericht bedarf es der Schriftform und einer eigenhändigen Unterschrift.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Mirschberger
AG Forchheim -Abteilung für Strafsachen-
Tel. 09191/710-162 vormittags
Fax. 09191/710-103
von meinem abermaligen Aufenthalt im BWK Klinikum Ulm zurück, noch ziemlich geschwächt und mit Schmerzen behaftet, befinde ich mich nun in Behandlung einer onkologischen Ulmer Praxis.
Zu Ihrer e-mail:
in welcher Funktion und ggf. auf wessen Anordnung schreiben sie mir diese, nachstehende e-mail?
Dass das AG Forchheim meine e-mail vom 24.09.16 erhalten hat, ist durch Ihre, an mich gerichtete e-Post offenkundig. Somit kann ich auch davon ausgehen, dass meine Ausführungen und gestellten Beweisanträge pflichtgemäß bearbeitet und beantwortet werden.
Von mir wird nun verlangt, dass ich meine Post unterschreiben soll und per Post erneut beim AG Forcheim einzureichen habe.
Auf welcher Gesetzesgrundlage, bitte mit Datum bezieht sich diese Aufforderung und welcher legitimierte Gesetzgeber, nach welchem geltenden Wahlgesetz hat diese gesetzliche Grundlage geschaffen?
Die sog. Richterin Silke Schneider unterschreibt Ihren Beschluss nicht, den sie in skandalöser Weise nach verbotenen und aufgehobenen NS Gesetzen erlassen hat obwohl es dazu Urteile vom BGH und dem BVerfG gibt.
Beweisantrag 7:
Wo bleibt denn hier der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz?
– Gleichheit vor dem Gesetz, nachzulesen im GG FÜR die BRD und in der UN Menschenrechtskonvention- siehe weiter unten stehend.
Beweisantrag 8:
Coactus feci (latein, Abk. c.f.) bedeutet „ich tat es unter Zwang“ und wurde als Zusatz zur Unterschrift gesetzt, um zu signalisieren, dass die Unterschrift erzwungen worden ist.
Hartmut Joerger
PS:
Die e-mail an den BGH
poststelle@bgh.bund.de ist an die Präsidentin Bettina Limperg persönlich gerichtet.
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Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, dass sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wirklichkeit nichts zu sagen. Besonders krass ist es auf Bundesebene entmündigt, obwohl gerade dort die wichtigsten politischen Entscheidungen fallen.“
Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei,Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde.Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
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Ja mit dieser „Richterin“ habe ich auch so meine Erfahrungen machen müssen. Von „Recht“ oder „Gleichberechtigung“ vor dem Gesetz kann man beim AG Forchheim wirklich nicht sprechen. Wohl eher von Willkür und eigenen persönlichen Entscheidungen. MfG
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